DIE PHOTOVOLTAIKANLAGE IM PRIVATEN HAUSHALT
Private Haushalte zahlen ab dem Jahr 2024 beim Kauf und der Errichtung einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer. Das heißt, dass die Errichtung einer Photovoltaikanlage ab dem Jahr 2024 um die Umsatzsteuer günstiger wird!
Haben Sie bereits eine Photovoltaikanlage errichtet und ärgern sich nun darüber, dass Sie noch die Umsatzsteuer und somit um 20% mehr bezahlt haben?
Ärgern Sie sich nicht weiter, sondern holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück!
Wie das funktioniert?
Machen Sie einfach einen Termin bei mir aus und wir prüfen gemeinsam den Ankauf und die Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage und die Möglichkeit der Erstattung der Umsatzsteuer!
