HOCHWASSERSCHÄDEN IN DER STEUERERKLÄRUNG
Es kommt leider immer öfter zu extremen Wettersituationen, welche immense Schäden hervorrufen. Ein Beispiel dafür sind die Hochwasserschäden.
Oft werden diese Schäden von Versicherungen und Unterstützungsleistungen aus diversen Katastrophenfonds ersetzt.
Was ist aber, wenn diese Leistungen nicht ausreichen, um die aufgetretenen Schäden zu ersetzen?
In einem solchen Fall können die Kosten, welche Ihnen nicht ersetzt werden, im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt und somit steuerlich geltend gemacht werden.
Dadurch kann zumindest die aus diesen Schäden resultierende finanzielle Belastung etwas gemindert werden.
